Scheidung & Immobilie

Scheidung – Wer bekommt das Haus?

Wenn eine Scheidung bevorsteht, beginnen oft Diskussionen über Geld und Immobilien.
Doch welche Regeln gelten für Immobilien im Falle einer Scheidung?
Gehört das Haus immer zu gleichen Teilen beiden Ehegatten? Kann eine Partei verkaufen, auch wenn die andere das nicht will? Und welche Regelungen gibt es bei einem Verkauf der Immobilie?
Unser Leitfaden beantwortet all diese Fragen und zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf, die Sie haben, wenn eine Scheidung unausweichlich ist.

Wer bekommt das Haus nach der Scheidung?

Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort, denn der Gesetzgeber regelt das weitere Vorgehen mit den Immobilien im Scheidungsverfahren nicht. Hier müssen die ehemaligen Ehegatten selbst eine Einigung finden.
Im Allgemeinen gibt es mehrere Möglichkeiten, den Fortbestand der Immobilie zu klären:
Gemeinsamer Hausverkauf, Teilung der Immobilie, Übernahme des Anteils des anderen Ehepartners, Gemeinsame Versteigerung der Immobilie

Ich möchte das Haus behalten, mein Partner nicht

Der beste Weg nach einer Scheidung ist, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen. Wenn es jedoch keine Einigung gibt, kann kein Verkauf stattfinden. Es gibt dann zahlreiche andere Möglichkeiten, um eine Einigung über das Haus zu erzielen.

Übernahme Eigentumsanteil

Ein Ehegatte kann den Anteil des Partners übernehmen, wenn dieser damit einverstanden ist. Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten über den Marktwert der Immobilie ist es ratsam, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.

Vermietung der Immobilie

Wenn keiner der Ehegatten die Immobilie verkaufen will, ist es auch möglich, sie zu vermieten und den Erlös weiterhin zu teilen. Auch die Kosten für das Haus werden dann zwischen den beiden Parteien aufgeteilt. Je nach Konstellation gibt es hier ein Spannungspotenzial, das berücksichtigt werden sollte.

Begründung von Wohneigentum

Man kann ein Haus nicht einfach in zwei Hälften sägen, oder? Nein, das kann man nicht, aber es ist relativ einfach, ein Mehrfamilienhaus zu teilen. Dazu muss ein Architekt einen Teilungsplan entwerfen, den die Ehegatten dann gemeinsam in einer Teilungserklärung beurkunden. Der eigene Anteil am Haus kann dann bewohnt, vermietet oder verkauft werden – auch gegen den Willen des Ex-Partners.

Teilungsversteigerung

Um den Kaufprozess abzuschließen, wenn Sie einen geeigneten Käufer für Ihre Immobilie gefunden haben, müssen Sie einen Kaufvertrag aufsetzen. Darin werden die Ergebnisse der Verhandlungen festgehalten. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit einem Notar. Ein solcher Vertrag hat einen großen Umfang und es ist sehr wichtig, ihn sorgfältig durchzugehen und Fragen im Voraus zu klären, denn im Falle einer Unterschlagung von Informationen sind Sie haftbar. Der Kauf ist abgeschlossen, sobald der Vertrag unterschrieben ist, und der Schlüssel und alle anderen wichtigen Dokumente übergeben wurden.

Ihr Ansprechpartner

Dirk Dietz Immobilienmakler

Dirk Dietz

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