Erbschaft & Immobilie

Immobilie aus Erbschaft

Sie haben eine Immobilie geerbt? Möglicherweise zusammen mit anderen Personen und wollen wissen, wie es nun weitergeht? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
In unserem Ratgeber finden Sie viele wissenswerte Informationen rund um das Erben von Immobilien. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Was sind meine Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft? Welche Gesetze und Fristen müssen beachtet werden und brauche ich einen Erbschein?
Da eine solche Erbschaft für Sie nicht alltäglich ist, haben Sie viele Fragen. Unser Ratgeber gibt Ihnen die Antworten.

Was ist zu tun, wenn ein Haus geerbt wurde?

Möglicherweise hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, in dem das weitere Vorgehen geregelt ist. Was mit einem geerbten Haus geschehen soll, können aber letztlich nur Sie entscheiden. Wenn Sie aber Teil einer Erbengemeinschaft sind, müssen Sie sich mit den anderen Beteiligten über den weiteren Verbleib der Immobilie einigen. Sie haben mehrere Möglichkeiten, was mit der Immobilie geschehen soll. Sie können:
Selbst nutzen, Vermieten oder Verkaufen.

Erbschaft annehmen oder lieber ablehnen?

Zunächst sollten Sie sich aber fragen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen wollen. Wenn die Immobilie überschuldet ist oder Sie sich den finanziellen Aufwand, den ein Haus mit sich bringt, nicht leisten können, sollten Sie über die Ausschlagung der Erbschaft nachdenken.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Frage, ob Erbschaftssteuer anfällt oder nicht. Die Höhe hängt von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen und dem Wert der Immobilie ab. Je nachdem haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Freibeträge in Anspruch zu nehmen.
Um die Erbschaft auszuschlagen, müssen Sie jedoch beim Nachlassgericht eine Erklärung abgeben, dass Sie das Erbe nicht annehmen wollen. Achtung! Wenn Sie dies nicht tun und die Frist von sechs Wochen verstreichen lassen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, wird dies als Annahme der Erbschaft gewertet!
Auch Details, wie die gesetzliche Erbfolge und die Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt, müssen beachtet werden.

Immobilie selbst bewohnen

In diesem Fall müssen Sie zunächst das Erbe annehmen. Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, müssen Sie anschließend die Miterben auszahlen. Die geerbte Immobilie eines nahen Verwandten selbst zu bewohnen, verspricht oft die Möglichkeit, sich ein Leben in einem sicheren Heim aufzubauen, das von guten Erinnerungen belebt wird. Bevor Sie sich dazu entschließen, sollten Sie sicher sein, dass die Immobilie zu Ihrer Lebenssituation passt und dass Sie die Umzugskosten sowie die Unterhaltskosten tragen wollen.

Verkauf der Immobilien

Oft ist es besser, die geerbte Immobilie zu verkaufen. Hierfür gibt es viele Gründe. Vor allem wenn es mehrere Erben gibt, lassen sich Streitigkeiten vermeiden. Auf diese Weise kann der Erlös gerecht unter allen aufgeteilt werden. Um mögliche Bereicherungsvorwürfe während des Verkaufsprozesses zu vermeiden, ist es ratsam, einen spezialisierten Makler hinzuzuziehen und den Marktwert der Immobilie ermitteln zu lassen.

Vermietung der Immobilien

In diesem Fall müssen Sie zunächst das Erbe annehmen. Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, müssen Sie anschließend die Miterben auszahlen. Die geerbte Immobilie eines nahen Verwandten selbst zu bewohnen, verspricht oft die Möglichkeit, sich ein Leben in einem sicheren Heim aufzubauen, das von guten Erinnerungen belebt wird. Bevor Sie sich dazu entschließen, sollten Sie sicher sein, dass die Immobilie zu Ihrer Lebenssituation passt und dass Sie die Umzugskosten sowie die Unterhaltskosten tragen wollen.

Die Teilungsversteigerung – letzte Lösung bei Uneinigkeit

Kann sich eine Erbengemeinschaft nicht darüber einigen, wie mit dem geerbten Vermögen verfahren werden soll, bleibt als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung. In diesem Fall kann einer der Erben seinen gesamten Erbteil versteigern lassen, den die anderen dann ersteigern können.
Der Erbe, welches die Immobilie sofort nutzen möchte, erhält in der Regel den Vorrang. Auf diese Weise kann ein schwer aufteilbares Erbe schnell verflüssigt werden, um eine gerechte Aufteilung zu ermöglichen.

Ihr Ansprechpartner

Dirk Dietz Immobilienmakler

Dirk Dietz

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